Mieten
Garage mieten
Wer nicht Besitzer einer eigenen Garage ist, hat die Möglichkeit eine Garage zu mieten. Als Mieter einer Wohnung erhält man beispielsweise im Bedarfsfall oft eine Garage gegen einen zusätzlichen monatlichen Mietpreis dazu. Ist für den Erstwagen bereits eine Garage vorhanden und der Zweitwagen soll ebenfalls in einer Garage untergestellt werden, bietet sich auch hier das Mieten einer Garage an.
Eine geeignete Garage, die vermietet werden soll, findet man in der Zeitung, im Internet, durch Nachfrage im Bekannten- und Verwandtenkreis oder einfach indem man in Garagenanlagen nach Vermietungsangeboten Ausschau hält.
Für die Vermietung einer Garage sollte ebenfalls ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Dieser sollte neben Anschrift der Mietparteien, Lage des Mietobjektes, also der Garage, und Mietpreis unbedingt Ausführungen über die Nutzung enthalten. Also zum Beispiel, ob es genehmigt ist, neben dem Auto auch Gebrauchsgegenstände zu lagern und auch die rechtlichen Vorschriften zur Lagerung von brennbaren Stoffen sollten nicht fehlen.
Vor der Vermietung einer Garage bzw. der Anmietung einer Garage ist es empfehlenswert, sich über die Betriebsvorschriften für Garagen zu informieren. Dies ist besonders versicherungsrechtlich und haftungsrechtlich von Bedeutung. Wird beispielsweise unsachgemäß Benzin in der Garage gelagert und ein Schadenfall tritt ein, so wird sich zum einen natürlich die Polizei sehr dafür interessieren und zum anderen wird die Versicherung ihre Eintrittspflicht verweigern, egal, ob aus Unwissenheit gehandelt wurde oder nicht. Es ist also sehr anzuraten, sich Klarheit über alle Eventualitäten im Vorfeld zu verschaffen.
Wohnung mieten
Gerade beim mieten einer Wohnung sollte sich der ein oder andere Wasserbetten
Besitzer beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung Informieren ob die Zimmerdecke
auch die nötigen Lasten eines Wasserbettes tragen kann ... sonst kann
es z.b. bei "normalen Holzdecken" schnell zu Problemen mit der Statik
kommen... Kleiner Tip am Rand.
